Strafverteidigung in allen Verfahrensstadien
TAURUS.legal
Rechtlicher Beistand im Ermittlungsverfahren und im gerichtlichen Strafverfahren
Wer mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert ist, braucht frühzeitig eine verlässliche rechtliche Einordnung. Gerade im Strafrecht können bereits die ersten Entscheidungen erheblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens haben. Die anwaltliche Tätigkeit beginnt deshalb nicht erst in der Hauptverhandlung, sondern regelmäßig schon mit dem ersten Kontakt zu Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht.
Die Verteidigung durch TAURUS.legal umfasst das gesamte Strafverfahren – vom frühen Ermittlungsstadium über Haftsachen und Hauptverhandlungen vor den Gerichten erster und zweiter Instanz bis hin zur Ausarbeitung und Führung von Revisionen gegen strafgerichtliche Urteile. Ansatz ist dabei stets die sorgfältige Prüfung des Tatvorwurfs, eine verständlichen Einschätzung der Verfahrenslage und eine konsequent an Ihren Interessen ausgerichtete Verteidigung, um so eine tragfähige Strategie für das weitere Vorgehen zu entwickeln.
Ermittlungsverfahren
Frühzeitige Verteidigung verhindert Fehler, die später kaum korrigierbar sind.
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Schweigerecht sichern, keine Aussage ohne Akteneinsicht
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Akteneinsicht und Beweislage prüfen
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Umgang mit Durchsuchung, Beschlagnahme, Vorladung
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Chancen auf Einstellung oder Strafbefehl ausloten
Untersuchungshaft
Untersuchungshaft ist ein massiver Eingriff in die Freiheit.
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Haftbefehl (Tatverdacht, Haftgrund, Verhältnismäßigkeit) angreifen
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Haftprüfung und Haftbeschwerde
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Haftverschonung gegen Auflagen (z.B. Kaution, Meldeauflagen)
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Vorbereitung auf Vorführung zum Haftrichter
Hauptverhandlung
In der Hauptverhandlung fällt die zentrale Entscheidung über Schuld und Strafe.
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Vorbereitung auf den Termin, Strategie und Einlassung
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Befragung von Zeugen und Sachverständigen
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Beweisanträge und Anträge auf Verfahrensförderung
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Plädoyer mit Fokus auf Freispruch oder Strafmilderung
Revisionsverfahren
Revision bedeutet Rechtskontrolle, nicht neue Beweisaufnahme.
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Urteil und Protokoll systematisch auswerten
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Sach- und Verfahrensrügen erarbeiten
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Form- und fristgerechte Revisionsbegründung
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Ziel: Aufhebung oder Abänderung des Urteils
Strafvollstreckung
Nach Rechtskraft geht es um die konkrete Vollstreckung der Strafe.
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Reststrafenaussetzung, vorzeitige Haftentlassung
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Bewährungsüberwachung, Bewährungswiderruf
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Vollzugsplan, Lockerungen, Verlegungen
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Geldstrafe, Raten, Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafe
