Straf­ver­tei­di­gung in allen Verfahrensstadien

TAURUS.legal

Recht­li­cher Bei­stand im Ermitt­lungs­ver­fah­ren und im gericht­li­chen Strafverfahren

Wer mit einem straf­recht­li­chen Vor­wurf kon­fron­tiert ist, braucht früh­zei­tig eine ver­läss­li­che recht­li­che Ein­ord­nung. Gera­de im Straf­recht kön­nen bereits die ers­ten Ent­schei­dun­gen erheb­li­chen Ein­fluss auf den wei­te­ren Ver­lauf des Ver­fah­rens haben. Die anwalt­li­che Tätig­keit beginnt des­halb nicht erst in der Haupt­ver­hand­lung, son­dern regel­mä­ßig schon mit dem ers­ten Kon­takt zu Poli­zei, Staats­an­walt­schaft oder Gericht.

Die Ver­tei­di­gung durch TAURUS.legal umfasst das gesam­te Straf­ver­fah­ren – vom frü­hen Ermitt­lungs­sta­di­um über Haft­sa­chen und Haupt­ver­hand­lun­gen vor den Gerich­ten ers­ter und zwei­ter Instanz bis hin zur Aus­ar­bei­tung und Füh­rung von Revi­sio­nen gegen straf­ge­richt­li­che Urtei­le. Ansatz ist dabei stets die sorg­fäl­ti­ge Prü­fung des Tat­vor­wurfs, eine ver­ständ­li­chen Ein­schät­zung der Ver­fah­rens­la­ge und eine kon­se­quent an Ihren Inter­es­sen aus­ge­rich­te­te Ver­tei­di­gung, um so eine trag­fä­hi­ge Stra­te­gie für das wei­te­re Vor­ge­hen zu entwickeln.

Ermitt­lungs­ver­fah­ren

Früh­zei­ti­ge Ver­tei­di­gung ver­hin­dert Feh­ler, die spä­ter kaum kor­ri­gier­bar sind.

  • Schwei­ge­recht sichern, kei­ne Aus­sa­ge ohne Akteneinsicht

  • Akten­ein­sicht und Beweis­la­ge prüfen

  • Umgang mit Durch­su­chung, Beschlag­nah­me, Vorladung

  • Chan­cen auf Ein­stel­lung oder Straf­be­fehl ausloten

Unter­su­chungs­haft

Unter­su­chungs­haft ist ein mas­si­ver Ein­griff in die Freiheit.

  • Haft­be­fehl (Tat­ver­dacht, Haft­grund, Ver­hält­nis­mä­ßig­keit) angreifen

  • Haft­prü­fung und Haftbeschwerde

  • Haft­ver­scho­nung gegen Auf­la­gen (z.B. Kau­ti­on, Meldeauflagen)

  • Vor­be­rei­tung auf Vor­füh­rung zum Haftrichter

Haupt­ver­hand­lung

In der Haupt­ver­hand­lung fällt die zen­tra­le Ent­schei­dung über Schuld und Strafe.

  • Vor­be­rei­tung auf den Ter­min, Stra­te­gie und Einlassung

  • Befra­gung von Zeu­gen und Sachverständigen

  • Beweis­an­trä­ge und Anträ­ge auf Verfahrensförderung

  • Plä­doy­er mit Fokus auf Frei­spruch oder Strafmilderung

Revi­si­ons­ver­fah­ren

Revi­si­on bedeu­tet Rechts­kon­trol­le, nicht neue Beweisaufnahme.

  • Urteil und Pro­to­koll sys­te­ma­tisch auswerten

  • Sach- und Ver­fah­rens­rügen erarbeiten

  • Form- und frist­ge­rech­te Revisionsbegründung

  • Ziel: Auf­he­bung oder Abän­de­rung des Urteils

Straf­voll­stre­ckung

Nach Rechts­kraft geht es um die kon­kre­te Voll­stre­ckung der Strafe.

  • Rest­stra­fen­aus­set­zung, vor­zei­ti­ge Haftentlassung

  • Bewäh­rungs­über­wa­chung, Bewährungswiderruf

  • Voll­zugs­plan, Locke­run­gen, Verlegungen

  • Geld­stra­fe, Raten, Ver­mei­dung von Ersatzfreiheitsstrafe

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