TAURUS.legal – Straf­ver­tei­di­gung in allen Berei­chen des Strafrechts

TAURUS.legal

Tätig­keits­schwer­punk­te auf einen Blick

Straf­ver­fah­ren sind so unter­schied­lich wie die Men­schen, die von ihnen betrof­fen sind – und jedes Delikt­feld stellt eige­ne fach­li­che und stra­te­gi­sche Anfor­de­run­gen an die Ver­tei­di­gung. TAURUS.legal bün­delt die Straf­ver­tei­di­gung daher in klar defi­nier­te Tätigkeits­schwerpunkte, um in jedem Bereich mit Erfah­rung, Bran­chen­kennt­nis und pass­ge­nau­en Ver­tei­di­gungs­stra­te­gien reagie­ren zu können.

All­ge­mei­nes Strafrecht 

Ver­tei­di­gung in Ver­fah­ren des all­ge­mei­nen Straf­rechts, etwa bei Vermögens‑, Eigentums‑ und Körperverletzungsdelikten. 
Im all­ge­mei­nen Straf­recht rei­chen die Vor­wür­fe von Eigen­tums- und Ver­mö­gens­de­lik­ten über Kör­per­ver­let­zungs­de­lik­te bis zu wei­te­ren Tat­be­stän­den des StGB. Im Mit­tel­punkt steht jeweils eine rea­lis­ti­sche Ein­schät­zung der Risi­ken und die Ent­wick­lung eines pas­sen­den Verteidigungskonzepts. 
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Betäubungsmittelstrafrecht 

Ver­tei­di­gung bei Dro­gen­de­lik­ten aller Art 
Straf­ta­ten nach dem Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz wer­den häu­fig mit hohen Stra­fen sank­tio­niert. Eine wirk­sa­me Ver­tei­di­gung setzt früh bei der Akten­ein­sicht und der Bewer­tung von Men­gen, Betei­li­gungs­for­men und mög­li­chen Ver­fah­rens­al­ter­na­ti­ven an. 
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Jugendstrafrecht 

Ver­tei­di­gung jun­ger Beschul­dig­ter unter Beach­tung der Beson­der­hei­ten des Jugendgerichtsgesetzes. 
Jugend­straf­ver­fah­ren fol­gen eige­nen Regeln und stel­len die per­sön­li­che Ent­wick­lung des Beschul­dig­ten in den Vor­der­grund. Ver­tei­di­gung bedeu­tet, straf­recht­li­che Reak­tio­nen mit erzie­he­ri­schen Maß­nah­men und Zukunfts­per­spek­ti­ven in Ein­klang zu bringen. 
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Kapitalstrafrecht 

Straf­ver­tei­di­gung in Ver­fah­ren wegen Tötungs­de­lik­ten und ande­rer Delik­te mit dro­hen­den lang­jäh­ri­gen Freiheitsstrafen. 
Bei Kapi­tal­de­lik­ten wie Mord und Tot­schlag ste­hen regel­mä­ßig lang­jäh­ri­ge Frei­heits­stra­fen im Raum. Eine Ver­tei­di­gung erfor­dert hier die genaue Ana­ly­se von Beweis­mit­teln, Gut­ach­ten und der gesam­ten Verfahrensgestaltung. 
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Medizinstrafrecht 

Ver­tei­di­gung bei straf­recht­li­chen Vor­wür­fen gegen Ärz­te und medi­zi­ni­sches Per­so­nal unter Berück­sich­ti­gung der berufs­recht­li­chen Folgen. 
Medi­zin­straf­recht­li­che Vor­wür­fe berüh­ren regel­mä­ßig beruf­li­ches Anse­hen, Appro­ba­ti­on und Zulas­sun­gen im Gesund­heits­we­sen. Eine sorg­fäl­ti­ge Aus­wer­tung medi­zi­ni­scher Doku­men­ta­ti­on und berufs­recht­li­cher Rah­men­be­din­gun­gen ist hier­für zentral. 
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Sexualstrafrecht 

Dis­kre­te und struk­tu­rier­te Ver­tei­di­gung in Ver­fah­ren mit dem Vor­wurf von Sexu­al­de­lik­ten.
Ver­fah­ren im Sexu­al­straf­recht grei­fen tief in das per­sön­li­che und beruf­li­che Umfeld von Beschul­dig­ten ein. Dis­kre­te und struk­tu­rier­te Ver­tei­di­gung zielt dar­auf, belas­ten­de Maß­nah­men zu begren­zen und die Beweis­la­ge kri­tisch zu überprüfen. 
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Verkehrsstrafrecht 

Ver­tre­tung in Ver­kehrs­straf­ver­fah­ren, in denen Freiheits‑ oder Geld­stra­fe sowie Fahr­ver­bot oder Ent­zie­hung der Fahr­erlaub­nis im Raum stehen. 
Ver­kehrs­straf­ver­fah­ren betref­fen neben Geld- oder Frei­heits­stra­fen oft auch Fahr­ver­bot oder Ent­zie­hung der Fahr­erlaub­nis. Ziel der Ver­tei­di­gung ist es, straf­recht­li­che und fahr­erlaub­nis­recht­li­che Fol­gen so weit wie mög­lich zu begrenzen. 
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Wirtschaftsstrafrecht 

Straf­ver­tei­di­gung in wirt­schafts­be­zo­ge­nen Ver­fah­ren, ins­be­son­de­re bei Vor­wür­fen wie Betrug, Untreue oder Steuerstraftaten. 
Vor­wür­fe wie Betrug, Untreue oder Steu­er­de­lik­te sind regel­mä­ßig kom­plex und mit erheb­li­chen beruf­li­chen Kon­se­quen­zen ver­bun­den. Grund­la­ge der Ver­tei­di­gung ist eine struk­tu­rier­te Auf­ar­bei­tung des Sach­ver­halts und der zugrun­de lie­gen­den wirt­schaft­li­chen Unterlagen. 
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