Die Revision in Strafsachen
Die Revision ist im Strafrecht das zentrale Rechtsmittel zur Überprüfung tatrichterlicher Urteile und in vielen Fällen – insbesondere bei erstinstanzlichen Urteilen der Landgerichte – das einzige statthafte Rechtsmittel. Wichtig ist dabei, dass es sich bei dem Revisionsverfahren nicht um einen zweiten Prozess, sondern um eine hochformalisierte Rechtskontrolle des Urteils durch den Bundesgerichtshof oder ein Oberlandesgericht handelt. Geprüft wird nicht noch einmal der gesamte Fall, sondern allein, ob das Tatgericht Verfahrensrecht oder materielles Recht verletzt hat – und ob das Urteil auf diesen Fehlern beruht. Dieser Beitrag soll einen Überblick über die Grundzüge des Revisionsrechts geben und aufzeigen, welche formalen und inhaltlichen Anforderungen an eine zulässige Verfahrensrüge gestellt werden.
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