Verkehrsstrafrecht
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Verkehrsstrafrecht – Einordnung und typische Delikte
Verkehrsstrafrecht greift immer dann, wenn ein Verhalten im Straßenverkehr einen Straftatbestand erfüllt, etwa fahrlässige Körperverletzung nach einem Unfall, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr oder Straßenverkehrsgefährdung. Anders als bei Ordnungswidrigkeiten (z.B. einfache Geschwindigkeitsüberschreitung) drohen hier regelmäßig Eintragungen im Fahreignungsregister, Fahrverbote oder die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie Eintragungen im Führungszeugnis. Neben dem Strafverfahren selbst stehen häufig auch versicherungsrechtliche und zivilrechtliche Fragen (Schadensersatz, Regressforderungen) im Raum.
Zu den häufigsten verkehrsstrafrechtlichen Vorwürfen gehören:
Trunkenheit im Verkehr (Alkohol oder Drogen am Steuer)
Gefährdung des Straßenverkehrs (z.B. grobe Geschwindigkeitsverstöße mit Gefährdung)
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung infolge eines Verkehrsunfalls
Ablauf des Verfahrens im Verkehrsstrafrecht
Ein Verkehrsstrafverfahren beginnt meist mit einer polizeilichen Kontrolle, einem Unfall oder der Mitteilung eines Zeugen. Die Polizei nimmt den Sachverhalt auf, sichert Spuren (z.B. Unfallskizzen, Fotos, Bremswege), führt Atem‑ oder Blutalkoholtests durch oder ordnet bei Verdacht auf Drogenkonsum eine Blutentnahme an. Diese Ergebnisse fließen in den Ermittlungsbericht an die Staatsanwaltschaft ein, die über die weitere Verfahrensweise entscheidet.
Im Ermittlungsverfahren werden Zeugen vernommen, Gutachten (z.B. unfallanalytische oder medizinische Gutachten) eingeholt und ggf. Video‑ und Messdaten ausgewertet. Am Ende steht die Entscheidung, ob das Verfahren eingestellt, ein Strafbefehl beantragt oder Anklage erhoben wird. Kommt es zur Hauptverhandlung, prüft das Gericht, ob der Straftatbestand erfüllt ist, ob der Beschuldigte schuldhaft gehandelt hat und wie das Verhalten im Hinblick auf Strafe und fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen zu bewerten ist.
Führerschein, Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis
Verkehrsstrafverfahren haben oft unmittelbare Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis. Neben Geld‑ oder Freiheitsstrafen kann das Gericht Fahrverbote von bis zu drei Monaten verhängen oder die Fahrerlaubnis entziehen. Wird die Fahrerlaubnis entzogen, wird eine Sperrfrist festgesetzt, innerhalb derer keine neue Erlaubnis erteilt werden darf; in schwereren oder wiederholten Fällen kann zusätzlich eine medizinisch‑psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden.
Besonders relevant sind Konstellationen wie:
Hohe Blutalkoholwerte oder einschlägige Wiederholungsfahrten.
Unfälle mit Verletzten.
Fahren trotz bestehendem Fahrverbot oder nach Entziehung der Fahrerlaubnis.
In vielen Berufen ist der Führerschein Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit; entsprechend groß ist der Druck, fahrerlaubnisrechtliche Folgen so weit wie möglich zu begrenzen.
Rechte von Beschuldigten im Verkehrsstrafrecht
Beschuldigte haben auch im Verkehrsstrafrecht das Recht zu schweigen und müssen – abgesehen von den Personalien – keine Angaben zur Sache machen. Spontane Erklärungen direkt an der Unfallstelle oder im Rahmen einer Kontrolle („ich habe nur kurz aufs Handy geschaut“, „ich hatte nur zwei Bier“) können später als belastende Einlassung gewertet werden und sind nur schwer zu korrigieren.
Wichtig ist zudem, zwischen Mitwirkungspflichten (z.B. Angabe der Personalien, Duldung bestimmter Maßnahmen wie einer angeordneten Blutentnahme) und Aussagen zum Tatgeschehen zu unterscheiden. Ob und in welchem Umfang eine Einlassung sinnvoll ist, sollte regelmäßig erst nach Sichtung der Akten und anwaltlicher Beratung entschieden werden. Über die Verteidigung kann Einsicht in Messprotokolle, Gutachten und Zeugenaussagen genommen werden, um Ansatzpunkte für Fehler, Widersprüche oder mildernde Umstände zu finden.
Häufige Fragen (FAQ) zum Verkehrsstrafrecht
Nach einer Alkoholfahrt prüft die Staatsanwaltschaft auf Grundlage der Blutwerte, ob eine Straftat vorliegt; je nach Promillewert, Fahrweise und Vorgeschichte drohen Geld‑ oder Freiheitsstrafe, Punkte, Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis.
Bei einer Verkehrskontrolle müssen Personalien, Führerschein und Fahrzeugpapiere vorgezeigt und grundlegende Anweisungen der Polizei (Anhalten, Aussteigen, Fahrzeugpapiere, Verbandskasten/Warndreieck zeigen) befolgt werden. Darüber hinaus besteht jedoch keine Pflicht, sich zum Fahrverhalten, zu Alkohol‑/Drogenkonsum oder zum Ablauf eines Unfalls zu äußern; insoweit gilt das Recht zu schweigen, und es ist oft sinnvoll, zunächst keine Angaben zur Sache zu machen.
Bei Unfallflucht hängt die Strafe von der Schadenshöhe und den Umständen ab und reicht von Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafe; zusätzlich drohen Punkte, Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis und Probleme mit der Kaskoversicherung.
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat, die regelmäßig mit Geld‑ oder Freiheitsstrafe geahndet wird; außerdem kann es länger dauern, bis eine neue Fahrerlaubnis erteilt wird, oder es werden zusätzliche Sperrfristen verhängt.
Ob ein Fahrverbot vermieden oder in eine höhere Geldstrafe „verlagert“ werden kann, hängt von Tat, Vorbelastungen und beruflicher Situation ab; in Einzelfällen können Härtegründe oder formale Fehler im Verfahren dazu beitragen, fahrerlaubnisrechtliche Folgen zu begrenzen.
Je früher anwaltliche Unterstützung hinzukommt, desto besser können Aussageverhalten, Umgang mit Behörden, die Sicherung entlastender Beweise und mögliche Strategien zur Vermeidung eines Fahrverbots oder der Entziehung der Fahrerlaubnis gestaltet werden.
