RA Michael Kutz

Ausbildung und Mitgliedschaften Ausbildung Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei BS LEGAL Rechtsanwälte in freier Mitarbeit Referendariat am Oberlandesgericht Köln Rechtsanwalt in freier Mitarbeit bei BS LEGAL Rechtsanwälte seit 9/2025 Fortbildungen und Qualifikationen Rechtsmedizin für Juristen (Universität zu Köln) Zeugenvernehmung in Theorie und Praxis (Uni Köln — Center for transnational Law) Fachanwaltslehrgang zur aktuellen Rechtsprechung des BGH zum materiellen Strafrecht und Strafverfahrensrecht (2025) Mitgliedschaften Bundesrechtsanwaltskammer Rechtsanwaltskammer Köln DAV Deutscher Anwaltverein KAV Kölner Anwaltverein Arbeitsgemeinschaft Strafrecht beim DAV

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Anwalt Drogen Betäubungsmittel

Gerin­ge Men­ge, gro­ße Wir­kung: Wann droht trotz klei­ner Men­ge eine Haftstrafe?

Wer mit einer klei­nen Men­ge Betäu­bungs­mit­tel auf­ge­grif­fen wird, geht häu­fig davon aus, die Sache sei „nicht so schlimm”. Das ist ein gefähr­li­cher Irr­tum: Eine gerin­ge Men­ge führt nicht auto­ma­tisch zur Ein­stel­lung des Ermitt­lungs­ver­fah­rens und schützt nicht grund­sätz­lich vor einer Geld- oder Frei­heits­stra­fe. Ent­schei­dend sind immer die Umstän­de des Ein­zel­falls – Art der Sub­stanz, Vor­stra­fen, der kon­kre­te Tat­vor­wurf sowie mög­li­che Hin­wei­se auf Han­del oder Wei­ter­ga­be. Die­ser Bei­trag erklärt, wann bei einer klei­nen Men­ge Dro­gen den­noch straf­recht­li­che Kon­se­quen­zen bis hin zu einer Frei­heits­stra­fe dro­hen können.

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Anwalt Strafverteidiger Koeln

Die Ver­tei­di­gung bei Unter­su­chungs­haft im Strafverfahren

Die Unter­su­chungs­haft stellt den schwers­ten Ein­griff in die Frei­heit eines Men­schen dar, der noch nicht ver­ur­teilt ist. Sie steht im Span­nungs­ver­hält­nis zur Unschulds­ver­mu­tung und hat weit­rei­chen­de Aus­wir­kun­gen auf das gesam­te Straf­ver­fah­ren. In die­sem Bei­trag erfah­ren Sie, wel­che Vor­aus­set­zun­gen für die Anord­nung der Unter­su­chungs­haft gel­ten, wel­che Rechts­be­hel­fe dem Beschul­dig­ten zur Ver­fü­gung ste­hen und wie eine effek­ti­ve Haft­ver­tei­di­gung gestal­tet wer­den kann. Ent­de­cken Sie die ent­schei­den­den Aspek­te, die die Ver­tei­di­gung in Haft­sa­chen prä­gen und ler­nen Sie, wie Sie die Chan­cen Ihres Man­dan­ten auf eine Haft­ver­scho­nung erhö­hen können.

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Strafverteidigung Revisionsverfahren

Die Revi­si­on in Strafsachen

Die Revi­si­on ist im Straf­recht das zen­tra­le Rechts­mit­tel zur Über­prü­fung tat­rich­ter­li­cher Urtei­le und in vie­len Fäl­len – ins­be­son­de­re bei erst­in­stanz­li­chen Urtei­len der Land­ge­rich­te – das ein­zi­ge statt­haf­te Rechts­mit­tel. Wich­tig ist dabei, dass es sich bei dem Revi­si­ons­ver­fah­ren nicht um einen zwei­ten Pro­zess, son­dern um eine hoch­for­ma­li­sier­te Rechts­kon­trol­le des Urteils durch den Bun­des­ge­richts­hof oder ein Ober­lan­des­ge­richt han­delt. Geprüft wird nicht noch ein­mal der gesam­te Fall, son­dern allein, ob das Tat­ge­richt Ver­fah­rens­recht oder mate­ri­el­les Recht ver­letzt hat – und ob das Urteil auf die­sen Feh­lern beruht. Die­ser Bei­trag soll einen Über­blick über die Grund­zü­ge des Revi­si­ons­rechts geben und auf­zei­gen, wel­che for­ma­len und inhalt­li­chen Anfor­de­run­gen an eine zuläs­si­ge Ver­fah­rens­rüge gestellt werden.

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