Geringe Menge, große Wirkung: Wann droht trotz kleiner Menge eine Haftstrafe?
Wer mit einer kleinen Menge Betäubungsmittel aufgegriffen wird, geht häufig davon aus, die Sache sei „nicht so schlimm”. Das ist ein gefährlicher Irrtum: Eine geringe Menge führt nicht automatisch zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens und schützt nicht grundsätzlich vor einer Geld- oder Freiheitsstrafe. Entscheidend sind immer die Umstände des Einzelfalls – Art der Substanz, Vorstrafen, der konkrete Tatvorwurf sowie mögliche Hinweise auf Handel oder Weitergabe. Dieser Beitrag erklärt, wann bei einer kleinen Menge Drogen dennoch strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu einer Freiheitsstrafe drohen können.
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